BH · ca. 4 Stunden · Theorie & Praxis

Brandschutzhelfer-Ausbildung für Betriebe

Jeder Betrieb muss Brandschutzhelfer:innen benennen (§ 10 ArbSchG); wie viele, sagt die Gefährdungsbeurteilung — die ASR A2.2 nennt für den Normalfall 5 % als Richtwert. Geschult wird nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023, mit echter Löschübung. Einzelne Mitarbeitende schickt ihr zu einem offenen Termin, ganze Schichten machen wir im Haus.

ab 50 € pro Person im offenen Kurs · Inhouse auf Anfrage

Für wen ist der Kurs gedacht?

  • Beschäftigte, die als Brandschutzhelfer:in benannt werden sollen
  • Wer die Benennung auffrischen muss
  • Handwerk, Verwaltung, Pflege, Kita, Schule und Praxis aus der Region

Was wir üben

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Brandklassen und passende Löschmittel
  • Betriebliche Brandschutzorganisation und Flucht­wege
  • Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Räumung
  • Praktische Löschübung mit Feuerlöscher
Ein Mann übt mit dem Feuerlöscher, eine Kollegin zeigt auf Flamme und Brandmelder. Bildbeschriftung: Brandschutzhelfer.

Auf einen Blick

KürzelBH
Umfangca. 4 Stunden · Theorie & Praxis
Offener Kursab 50 € p. P. (in Leinefelde-Worbis)
Inhouse-Kursindividuelles Angebot
Gruppemax. 20 Personen
OrteLeinefelde-Worbis oder bei euch vor Ort
DurchführungBWW UG (haftungsbeschränkt) · Kennziffer 8.2122
Abschluss

Bescheinigung als Brandschutzhelfer:in nach ASR A2.2 — für die Dokumentation im Arbeitsschutz. Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre (Empfehlung der ASR A2.2, keine gesetzliche Frist).

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Offene Termine — Brandschutzhelfer

Direkt buchbar. Ist gerade nichts frei, lohnt sich eine Anfrage für einen eigenen Termin.

Die Plätze werden in Echtzeit aus der Kursverwaltung geladen. Buchung und Zahlung laufen direkt über das Buchungssystem — ausgebuchte Termine haben eine Warteliste.

Vor dem Buchen wissen: Absagen bis zehn Werktage vor Kursbeginn sind kostenfrei (per E-Mail). Danach oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig — auch bei Krankheit. Ihr könnt aber bis 24 Stunden vorher jemand anderen schicken. Das Genaue steht in § 5 unserer AGB.

FAQ

Fragen zum Kurs „Brandschutzhelfer"

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Pflicht ist eine angemessene Anzahl — nach § 10 Abs. 2 ArbSchG muss sie „in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren“ stehen; die konkrete Zahl ergibt sich aus eurer Gefährdungsbeurteilung. Die 5 % sind ein Richtwert, den die ASR A2.2 für den Normalfall nennt, keine gesetzliche Mindestzahl. Bei erhöhter Brandgefährdung können deutlich mehr nötig sein, bei sehr kleinen Betrieben weniger. Rechnet Urlaub, Schicht und Krankheit mit ein — sonst steht ihr im Ernstfall ohne da.

Können wir das mit der Erste-Hilfe-Ausbildung kombinieren?

Sehr gern — das ist der beliebteste Kombitag: vormittags Erste Hilfe, nachmittags Brandschutz. Ein Termin, ein Ausfalltag, zwei Nachweise.

Wie lange ist die Brandschutzhelfer-Bescheinigung gültig?

Eine feste gesetzliche Ablauffrist gibt es nicht. Die ASR A2.2 empfiehlt eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre — das ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Nach Umbauten oder geänderter Brandgefährdung lohnt sich eine frühere Auffrischung.

Was ist, wenn ich am Kurstag krank werde?

Dann wird die Kursgebühr trotzdem fällig — das steht so in unseren AGB (§ 5.2 und 5.3): Wer weniger als zehn Werktage vor Kursbeginn absagt oder nicht erscheint, zahlt die volle Gebühr, und Krankheit oder ein betrieblicher Grund ändern daran nichts. Was fast immer hilft: Schickt jemand anderen. Eine Vertretung ist möglich, wenn ihr sie uns spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail nennt. Wer früher absagt — bis zehn Werktage vorher, schriftlich per E-Mail — zahlt gar nichts. Bei einer Erkrankung mit ärztlichem Nachweis entscheiden wir im Einzelfall; einen Anspruch darauf gibt es nicht.

„Brandschutzhelfer" für euer Team?

Für ganze Teams kommen wir mit dem kompletten Material zu euch — Betrieb, Einrichtung oder Verein.

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