EHA · 9 Unterrichtseinheiten · 1 Tag

Erste-Hilfe-Ausbildung für Führerschein & Betrieb

Ein Termin, ein Tag, fertig: Der Kurs gilt für alle Führerscheinklassen und zugleich als betriebliche Ersthelfer-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1. Sucht euch unten einen freien Termin in Leinefelde-Worbis aus — die Bescheinigung nehmt ihr am selben Tag mit.

ab 30 € pro Person im offenen Kurs · Inhouse auf Anfrage

Für wen ist der Kurs gedacht?

  • Fahrschüler:innen — gültig für alle Führerscheinklassen (A, B, C, D, …)
  • Wer im Betrieb als Ersthelfer:in benannt werden soll (DGUV Vorschrift 1)
  • Übungsleiter:innen und Vereinsvorstände aus dem Eichsfeld
  • Alle, die im Notfall nicht danebenstehen wollen

Was wir üben

  • Eigenschutz, Absichern der Unfallstelle, Notruf 112
  • Bewusstlosigkeit erkennen und stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung und Umgang mit dem AED
  • Starke Blutungen, Schock, Wundversorgung, Druckverband
  • Knochenbrüche, Verbrennungen, Vergiftungen, Verätzungen
  • Herzinfarkt, Schlaganfall, Krampfanfall, Unterzuckerung
Kursteilnehmer hält seinen Führerschein hoch, daneben Lenkrad, Erste-Hilfe-Koffer und Übungspuppe. Bildbeschriftung: Führerschein-Kurs.

Auf einen Blick

KürzelEHA
Umfang9 Unterrichtseinheiten · 1 Tag
Offener Kursab 30 € p. P. (in Leinefelde-Worbis)
Inhouse-Kursindividuelles Angebot
Gruppemax. 20 Personen
OrteLeinefelde-Worbis oder bei euch vor Ort
DurchführungBWW UG (haftungsbeschränkt) · Kennziffer 8.2122
Abschluss

Teilnahmebescheinigung nach DGUV Grundsatz 304-001, direkt zum Kursende digital im Postfach — anerkannt von Fahrschulen, Führerscheinstellen und Berufsgenossenschaften.

Termin wählen
Live aus unserem Kurssystem

Offene Termine — Erste-Hilfe-Ausbildung

Direkt buchbar. Ist gerade nichts frei, lohnt sich eine Anfrage für einen eigenen Termin.

Die Plätze werden in Echtzeit aus der Kursverwaltung geladen. Buchung und Zahlung laufen direkt über das Buchungssystem — ausgebuchte Termine haben eine Warteliste.

Vor dem Buchen wissen: Absagen bis zehn Werktage vor Kursbeginn sind kostenfrei (per E-Mail). Danach oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig — auch bei Krankheit. Ihr könnt aber bis 24 Stunden vorher jemand anderen schicken. Das Genaue steht in § 5 unserer AGB.

FAQ

Fragen zum Kurs „Erste-Hilfe-Ausbildung"

Ist der Kurs für den Führerschein anerkannt?

Ja. Maßgeblich ist § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) — er verlangt eine Schulung in Erster Hilfe von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Genau diesen Umfang hat unsere Erste-Hilfe-Ausbildung. Wir sind eine von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Ausbildungsstätte (DGUV-Kennziffer 8.2122); die Bescheinigung wird von allen Führerscheinstellen anerkannt — für Pkw, Motorrad, Lkw und Bus gleichermaßen.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Für den Führerschein gibt es keine Ablauffrist. Als betriebliche:r Ersthelfer:in musst du in der Regel alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung besuchen. Liegt die letzte Ausbildung oder Fortbildung länger zurück, kann man zunächst weiter als Ersthelfer:in eingesetzt werden; die Fortbildung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen (DGUV Fachbereich Erste Hilfe, FAQ 4.2).

Kann mein Arbeitgeber den Kurs über die BG abrechnen?

In der Regel ja. Wenn du als betriebliche:r Ersthelfer:in ausgebildet wirst, übernimmt meist der Unfallversicherungsträger die Kosten. Alles dazu steht auf unserer Seite zur BG/UK-Abrechnung.

Übt man die Herzdruckmassage wirklich selbst?

Ja, und zwar jede:r. Die Herzdruckmassage übt ihr an der Übungspuppe, bis der Rhythmus sitzt — Zuschauen zählt nicht. Dazu kommt der Umgang mit dem Defibrillator (AED), wie er in Betrieben, Sporthallen und Rathäusern hängt: Gerät einschalten, Elektroden kleben, den Ansagen folgen. Genau diese beiden Handgriffe entscheiden im Ernstfall, und genau deshalb üben wir sie am längsten.

Brauche ich den Kurs erneut für die Wiedererteilung nach einer MPU?

In der Regel nicht. Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung gelten nach § 76 Nr. 11a FeV unbefristet — ein alter Nachweis verliert seine Gültigkeit nicht automatisch durch Zeitablauf. Für die Neuerteilung gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften wie bei der Ersterteilung (§ 20 FeV); ob eure Führerscheinstelle im Einzelfall trotzdem einen aktuelleren Nachweis verlangt, entscheidet sie selbst. Ein kurzer Anruf dort vor der Buchung erspart im Zweifel unnötigen Aufwand. Der Kurs selbst ersetzt weder die MPU noch beeinflusst er ihr Ergebnis — das entscheidet ausschließlich die von euch gewählte Begutachtungsstelle.

Was ist, wenn ich am Kurstag krank werde?

Dann wird die Kursgebühr trotzdem fällig — das steht so in unseren AGB (§ 5.2 und 5.3): Wer weniger als zehn Werktage vor Kursbeginn absagt oder nicht erscheint, zahlt die volle Gebühr, und Krankheit oder ein betrieblicher Grund ändern daran nichts. Was fast immer hilft: Schickt jemand anderen. Eine Vertretung ist möglich, wenn ihr sie uns spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail nennt. Wer früher absagt — bis zehn Werktage vorher, schriftlich per E-Mail — zahlt gar nichts. Bei einer Erkrankung mit ärztlichem Nachweis entscheiden wir im Einzelfall; einen Anspruch darauf gibt es nicht.

„Erste-Hilfe-Ausbildung" für euer Team?

Für ganze Teams kommen wir mit dem kompletten Material zu euch — Betrieb, Einrichtung oder Verein.

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