Ratgeber

Erste-Hilfe-Kurs: Kosten und Kostenübernahme durch die BG

Ob ihr den Kurs selbst bezahlt oder der Träger die Kosten übernimmt, hängt davon ab, warum ihr ihn besucht. Diese Seite trennt die beiden Fälle.

Selbstzahler: Führerschein und privates Interesse

Wer den Kurs für den Führerschein oder privat besucht, zahlt selbst. Den Preis seht ihr direkt beim Termin, den ihr bucht. Auf der Kursseite der Erste-Hilfe-Ausbildung steht „ab 30 €“.

Betriebliche Ersthelfer: der Träger übernimmt in der Regel

Für die Ausbildung und Fortbildung benannter betrieblicher Ersthelfer:innen übernimmt in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) die Lehrgangsgebühren, und zwar für die erforderliche Zahl an Ersthelfer:innen. Rechtsgrundlage ist § 23 Abs. 2 SGB VII in Verbindung mit § 26 DGUV Vorschrift 1.

Welche Kurse gehören dazu?

Die Erste-Hilfe-Ausbildung, die Erste-Hilfe-Fortbildung und der Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, jeweils für Personen, die im Betrieb oder in der Einrichtung als Ersthelfer:in benannt sind. Brandschutzhelfer-Kurse und Notfalltrainings gehören nicht dazu.

Was ihr für die Abrechnung braucht

  • Den zuständigen Träger und die Mitgliedsnummer, bei der Buchung oder Anfrage genannt
  • Das ausgefüllte und vom Betrieb unterschriebene Abrechnungsformular, das ihr am Kurstag der Dozentin oder dem Dozenten mitgebt

Fehlen die Unterlagen am Kurstag, können wir nicht über den Träger abrechnen und stellen die Kursgebühr in Rechnung.

Wenn mehr Personen ausgebildet werden als vorgeschrieben

Über den Träger abgerechnet wird nur die vorgeschriebene Zahl. Zusätzliche Personen sind trotzdem sinnvoll, sie werden regulär mit dem Betrieb abgerechnet. Wie viele Ersthelfer:innen vorgeschrieben sind, steht im Beitrag Betriebliche Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1.

Welcher Träger ist zuständig?

Am schnellsten erfahrt ihr es aus dem Beitragsbescheid des Betriebs. Dort stehen Träger und Mitgliedsnummer. Eine Zuordnung nach Branche findet ihr auf der Seite BG/UK-Abrechnung.

Quellen

Weitere Beiträge

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