Erste-Hilfe-Fortbildung und Auffrischung: wann sie fällig ist
Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist kein Nachweis für immer, sobald ihr im Betrieb als Ersthelfer:in benannt seid. Hier steht, wann die Auffrischung fällig ist und was bei einer überschrittenen Frist gilt.
Die Regelfrist: zwei Jahre
Nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 erfolgt die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer:innen „in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren“. Der Kurs umfasst neun Unterrichtseinheiten und dauert einen Tag.
Und für den Führerschein?
Für den Führerschein gibt es keine Ablauffrist. Die Auffrischung betrifft also Personen, die im Betrieb oder in der Einrichtung als Ersthelfer:in eingesetzt sind. Wer aus Interesse auffrischen möchte, kann natürlich jederzeit teilnehmen.
Was, wenn die Frist überschritten ist?
Nach den Hinweisen des DGUV Fachbereichs Erste Hilfe (FAQ 4.2) kann die Person zunächst weiter als Ersthelfer:in eingesetzt werden. Die Fortbildung muss aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Wartet also nicht auf einen bequemen Termin, sondern bucht den nächsten passenden.
Fortbildung oder Ausbildung buchen?
Die Ausbildung hat denselben Umfang wie die Fortbildung, neun Unterrichtseinheiten. Im Zweifel könnt ihr statt der Fortbildung auch eine Ausbildung buchen. Auf der Kursseite seht ihr die aktuellen Termine beider Formate.
Und Brandschutzhelfer und Ausbilder?
Für Brandschutzhelfer hat sich nach der ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung alle 2 bis 5 Jahre zu wiederholen; das Intervall legt der Arbeitgeber fest. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die Ausbilder-Fortbildung ist alle drei Jahre fällig und dauert zwei Tage. Beides sind eigene Kurse mit eigenen Regeln.
Wer bezahlt die Fortbildung?
Für benannte betriebliche Ersthelfer:innen trägt in der Regel der Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren, siehe Kosten und Kostenübernahme.
Quellen
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 26 Erste Hilfe), DGUV Publikationen
- DGUV Fachbereich Erste Hilfe: FAQ (u. a. Frage 4.2 zur überschrittenen Fortbildungsfrist)
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Fortbildung buchen
Ein Tag in Leinefelde-Worbis, danach läuft die Frist neu. Aktuelle Termine seht ihr auf der Kursseite (auf der Kursseite ab 50 €).