Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein in Worbis und Leinefelde
Wer den Führerschein macht, muss eine Schulung in Erster Hilfe nachweisen. Hier steht, was genau verlangt wird und welchen Kurs ihr dafür in Worbis bucht.
Was die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt
Maßgeblich ist § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Er verlangt den Nachweis einer Schulung in Erster Hilfe von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Genau diesen Umfang hat unsere Erste-Hilfe-Ausbildung. Der Kurs dauert einen Tag.
Für welche Führerscheinklassen gilt der Kurs?
Ein Kurs genügt für alle Klassen — Pkw, Motorrad, Lkw und Bus. Ihr braucht also nicht für jede Klasse eine eigene Bescheinigung.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Wir sind eine vom Unfallversicherungsträger für die Erste-Hilfe-Ausbildung ermächtigte Stelle (DGUV-Kennziffer 8.2122). Die Teilnahmebescheinigung folgt dem DGUV Grundsatz 304-001. Ihr erhaltet sie am Kurstag digital per E-Mail und könnt sie ausdrucken oder digital vorlegen; fragt vorher kurz bei Fahrschule oder Führerscheinstelle, welche Form dort verlangt wird.
Wie lange gilt die Bescheinigung?
Für den Führerschein gibt es keine Ablauffrist. Anders ist es, wenn ihr später im Betrieb als Ersthelfer:in benannt werdet: Dann ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung nötig. Mehr dazu im Beitrag Erste-Hilfe-Fortbildung und Auffrischung.
Was lernt ihr im Kurs?
- Eigenschutz, Absichern der Unfallstelle, Notruf 112
- Bewusstlosigkeit erkennen und stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung und Umgang mit dem AED
- Starke Blutungen, Schock, Wundversorgung, Druckverband
- Knochenbrüche, Verbrennungen, Vergiftungen, Verätzungen
- Herzinfarkt, Schlaganfall, Krampfanfall, Unterzuckerung
Wo findet der Kurs statt?
Im Kursraum in der Nordhäuser Straße 38 in Leinefelde-Worbis. Der Zugang erfolgt über den Parkplatz bzw. den Hintereingang, nicht über den Haupteingang. Wer aus Heiligenstadt, Dingelstädt, Niederorschel, Bleicherode oder Nordhausen kommt, findet die Anfahrt unter Region.
Quellen
- § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“, DGUV Publikationen
Weitere Beiträge
- Betriebliche Ersthelfer: Was DGUV Vorschrift 1 verlangt
- Erste-Hilfe-Fortbildung und Auffrischung: wann sie fällig ist
- Erste Hilfe am Kind: Kurs für Eltern, Großeltern und Paten
- Erste-Hilfe-Kurs: Kosten und Kostenübernahme durch die BG
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Freien Termin für den Führerscheinkurs suchen
Ein Tag, neun Unterrichtseinheiten, die Bescheinigung erhaltet ihr am selben Tag. Preis: siehe Termin, auf der Kursseite ab 30 €.