LBEH · mindestens 120 Unterrichtseinheiten · 14 Tage

Lehrbeauftragter Erste Hilfe werden

Lehrbeauftragte bilden Lehrkräfte für Erste Hilfe aus und fort. Diese pädagogische Qualifizierung umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten an 14 Tagen. Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 Minuten.

700 € pro Person im offenen Kurs · Inhouse auf Anfrage

Für wen ist der Kurs gedacht?

  • Erfahrene Lehrkräfte für Erste Hilfe, die selbst Lehrkräfte aus- und fortbilden möchten

Was wir üben

  • Pädagogische Schulung mit insgesamt mindestens 120 UE
  • Inhalte angelehnt an den Orientierungsrahmen in Anhang 3 des DGUV Grundsatzes 304-003
Ausbilder in Rettungsdienstkleidung erklärt zwei Teilnehmenden die Wiederbelebung an der Übungspuppe, daneben Notfallrucksack und AED.

Auf einen Blick

KürzelLBEH
Umfangmindestens 120 Unterrichtseinheiten · 14 Tage
Offener Kurs700 € p. P. (in Leinefelde-Worbis)
Inhouse-Kursindividuelles Angebot
Gruppemax. 20 Personen
OrteLeinefelde-Worbis oder bei euch vor Ort
DurchführungBWW UG (haftungsbeschränkt) · Kennziffer 8.2122
Abschluss

Teilnahmebescheinigung von BWW UG. Der Kurs orientiert sich an DGUV Grundsatz 304-003; er ist keine beim QSEH-Portal registrierte Maßnahme.

Die BWW UG ist nach DGUV Grundsatz 304-003 anerkannte Stelle (Kennziffer 8.2122).

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Offene Termine — Lehrbeauftragter Erste Hilfe

Direkt buchbar. Ist gerade nichts frei, lohnt sich eine Anfrage für einen eigenen Termin.

Die Plätze werden in Echtzeit aus der Kursverwaltung geladen. Buchung und Zahlung laufen direkt über das Buchungssystem — ausgebuchte Termine haben eine Warteliste.

Vor dem Buchen wissen: Absagen bis zehn Werktage vor Kursbeginn sind kostenfrei (per E-Mail). Danach oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig — auch bei Krankheit. Ihr könnt aber bis 24 Stunden vorher jemand anderen schicken. Das Genaue steht in § 5 unserer AGB.

FAQ

Fragen zum Kurs „Lehrbeauftragter Erste Hilfe"

Ist der Kurs DGUV-anerkannt?

Nein. Wir orientieren uns am Orientierungsrahmen des DGUV Grundsatzes 304-003 (Anhang 3). Der Kurs ist keine beim QSEH-Portal registrierte Maßnahme.

Was ist, wenn ich am Kurstag krank werde?

Dann wird die Kursgebühr trotzdem fällig — das steht so in unseren AGB (§ 5.2 und 5.3): Wer weniger als zehn Werktage vor Kursbeginn absagt oder nicht erscheint, zahlt die volle Gebühr, und Krankheit oder ein betrieblicher Grund ändern daran nichts. Was fast immer hilft: Schickt jemand anderen. Eine Vertretung ist möglich, wenn ihr sie uns spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail nennt. Wer früher absagt — bis zehn Werktage vorher, schriftlich per E-Mail — zahlt gar nichts. Bei einer Erkrankung mit ärztlichem Nachweis entscheiden wir im Einzelfall; einen Anspruch darauf gibt es nicht.

„Lehrbeauftragter Erste Hilfe" für euer Team?

Für ganze Teams kommen wir mit dem kompletten Material zu euch — Betrieb, Einrichtung oder Verein.

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